Anstelle weltlicher AGB treten die Allgemeinen Ordensbedingungen (im folgenden AOB) für Ordensschwestern und Ordensbrüder in Kraft.
«Der Apokryphe Orden» betreibt verschiedene interdisziplinär nutzbare Applikationen, die von ordentlichen Ordensmitgliedern (Nutzer) genutzt werden können. Die sich im Rahmen der Handlung ergebenden Dienstleistungen werden ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Ordensbedingungen (AOB) erbracht. Sofern in diesen Allgemeinen Ordensbedingungen (im Folgenden «AOB») von Diensten oder Service die Rede ist, werden im Rahmen der Handlung damit Applikationen und Dienstleistungen des «Apokryphen Ordens» bezeichnet.
1. Zusätzlich zu diesen AOB gelten die anwendbaren Regeln und Anleitungen, die innerhalb des jeweiligen und interdisziplinär nutzbaren Teilbereiches aufgeführt werden.
2. Diese AOB werden auf der spirituellen Medienpräsenz des Ordens veröffentlicht. Sie sind dort jederzeit einsehbar und können bei Bedarf ausgedruckt werden. Auch auf schriftliche Anfrage eines Nutzers werden die AOB nicht per elektronischer Postzustellung zugesandt, da sie direkt aus dieser Seite entnommen werden können.
3. Mit dem Absendung eines Antrages zur Erstellung eines Geheimbundes oder eines Mitgliedsantrages in einer Loge oder Großloge unserer Geheimgesellschaften erklären Sie ihren Wunsch, ein digitales Benutzerkonto (Ordensbeitritt) für sie erstellen zu lassen, damit Sie tatkräftig die Einführung einer Neuen Weltordnung bestmöglich unterstützen können. Mit der Inanspruchnahme dieses Benutzerkontos auf den Medienpräsenzen des Apokryphen Ordens akzeptieren Sie, dass der Hohe Rat diese AOB zu jedweder Zeit den aktuellen Gegebenheiten und gewachsenen Ansprüchen entsprechend anpassen / modifizieren kann.
4. «Der Apokryphe Orden» bietet seine interdisziplinären Bestandteile ausschließlich ordentlichen Ordensmitgliedern im Sinne von § 13 BGB an. Minderjährige sind, auch wenn das schriftliche Einverständnis eines gesetzlichen Vertreters dem Hohen Rat vor Anmeldung vorliegt, generell nicht vor erreichen des dreiundzwanzigsten Lebensjahres berechtigt, an den Geschehnissen des «Apokryphen Ordens» teilzunehmen.
5. Der Hohe Rat behält sich das Recht vor, diese AOB mit Wirkung für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft jederzeit zu ändern oder zu ergänzen, z.B. durch Anpassung an die Rechts- und Gesetzeslage oder Erweiterung des Leistungsspektrums usw., wenn der Nutzer hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Bei Änderungen an diesen AOB werden dem Nutzer diese in geeigneter Weise durch Benachrichtigung beim Anmeldevorgang auf dieser Medienpräsenz an prägnanter Position angezeigt.
6. Der Nutzer kann nach Zugang der Benachrichtigung jederzeit den Änderungen der AOB widersprechen (Widerspruchsfrist) indem er selbstständig eine «Außerordentliche Exkommunikation» in Kraft setzt. Da keine persönlichen Daten erhoben werden und der Nutzer dem Orden infolgedessen unbekannt ist, kann ein Widerspruch weder schriftlich noch per elektronischer Post geltend gemacht werden. Widerspricht der Nutzer den geänderten AOB nicht und nutzt er die Medienpräsenz des Ordens weiterhin, so werden die geänderten oder ergänzenden AOB ihm gegenüber wirksam. Etwaige im Voraus über den Beendigungszeitraum bezahlte Spenden / Europäische D-Mark (€-DM) werden dem Nutzer nicht zurückerstattet und gehen in den Besitz des Ordens über. Weitere Ansprüche des unbekannten Nutzers sind ausgeschlossen. Der Hohe Rat wird in der Benachrichtigung über die Änderungen auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Frist und die Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich eines unterbliebenden Widerspruchs in Form einer «Außerordentlichen Exkommunikation», gesondert hinweisen.
§ 2 Ordensmitgliedschaft
1. Eine Ordensmitgliedschaft ist grundsätzlich Kostenlos. Durch das Ausfüllen eines Beitrittsformulares äußert ein Anwärter den verbindlichen Wunsch auf Erleuchtung durch eine Mitgliedschaft in einer Geheimgesellschaft des Apokryphen Ordens. Jede Mitgliedschaft bezieht sich auf die Teilnahme an den Handlungen des Apokryphen Ordens mit nur einem bestimmten Nutzerkonto.
2. Der Antrag eines Anwärters auf Novizenschaft wird durch den Apokryphen Orden einmalig via elektronischer Postzustellung unter Angabe einer Aktivierungsverbindung zzgl. der Bekanntgabe eines Sicherheitsschlüssels bestätigt. Durch dieses Bestätigungsschreiben entsteht noch keine ordentliche Ordensmitgliedschaft. Eine Ordensmitgliedschaft beginnt erst, wenn der Nutzer die Aktivierungsverbindung nutzt, den Sicherheitsschlüssel eingegeben und ein zuständiger Novizenmeister oder Großmeister des Ordens die Aufnahme des Anwärters bestätigt. Bei Aufnahme - nach Beendigung des Noviziats (welches von Fall zu Fall von unterschiedlicher Dauer sein kann) des Novizen (Nutzer) durch den Orden, wird das neue Ordensmitglied an prägnanter Stelle innerhalb seines Benutzerprofiles darauf hingewiesen.
3. Ein dem Orden unbekannter Nutzer hat generell keinen rechtlichen Anspruch auf eine Ordensmitgliedschaft. Weder in einer seiner angeschlossenen Logen, Großlogen oder weiteren Verbindungen.
4. Nach Erstellung eines Benutzerkontos kann der Nutzer nicht sofort an den Handlungen des Apokryphen Ordens und/oder dessen Services teilnehmen wenn er die Medienpräsenzen des Ordens aufruft und sich im Apokryphen Orden anmeldet oder anmelden möchte.
§ 3 Leistungsinhalte
1. Die Leistungen des Ordens und seiner interdisziplinären Bestandteile im Rahmen der Handlung stehen Nutzern offen, die vom Hohen Rat aufgenommen wurden und über eine ordentliche Mitgliedschaft / Benutzerkonto (§ 2) verfügen.
2. Die interdisziplinären Bestandteile (Anwendungen, Zubehör, Immobilien, Prof. oder Dr. Ehrentitel, Logensitze uvwm.) des Ordens werden grundsätzlich im Rahmen einer kostenlosen «Basisnutzung» bei erreichen eines bestimmten Ordensgrades zur Verfügung gestellt. Bei der Basisnutzung wird dem Nutzer (Basis-Mitglied) eine kostenlose Grundversion der interdisziplinären Bestandteile zur Verfügung gestellt, welche jedoch nicht in sein Eigentum übergehen.
3. Die Leistung des Ordens besteht aus der Bereitstellung der interdisziplinären Bestandteile in der jeweils aktuellen Fassung. Alle vom Orden angebotenen interdisziplinären Bestandteile werden laufend überarbeitet und aktualisiert, um diese für einen möglichst großen Nutzerkreis attraktiv zu halten.
4. «Der Apokryphe Orden» behält sich das Recht vor, den Betrieb der interdisziplinären Bestandteile ohne die vorherige Angabe von Gründen einzustellen oder zu modifizieren.
§ 4 Premium-Nutzung
1. Es gibt keine Möglichkeit einer Premium-Nutzung des Ordens oder seiner interdisziplinären Bestandteile. Weitere imaginäre Ansprüche eines Nutzers sind generell ausgeschlossen.
§ 5 Mängelgewährleistung
1. Dem Benutzer ist bewusst, dass die von dem Apokryphen Orden angebotenen interdisziplinären Bestandteile nie völlig fehlerfrei sein können. Demgemäß sind Mängel in den interdisziplinären Bestandteilen auch nicht vom Benutzer zu beanstanden.
2. Der Hohe Rat des Ordens gewährleistet keine Erreichbarkeit von interdisziplinären Bestandteilen oder Medienpräsenzen des Ordens.
3. Durch ordentliche Ordensmitglieder festgestellte Mängel sind nach Entdeckung selbiger zügig zu melden, um eine bevorzugte Behandlung durch Ordensobere zu erreichen.
4. Ordentliche Ordensmitglieder verpflichten sich, im Rahmen des Möglichen, an der Behebung von Mängeln der interdisziplinären Bestandteile mitzuwirken, indem sie den Orden über das Kontaktformular davon unterrichten. Rechtmäßige Mängelmeldungen werden seitens des Ordens in €DM honoriert.
§ 6 Haftungsbeschränkung
1. Der Hohe Rat des Apokyphen Ordens haftet nicht auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen (Schadensersatz) wegen Verletzung imaginärer Pflichten.
2. Die Nutzung der spirituellen Medienpräsenz des Ordens erfolgt grundätzlich auf eigene Gefahr. Mit dem Ordensbeitritt gibt das Ordensmitglied alle Weltlichen und Spirituellen Rechtsansprüche die sich gegen den Apokryphen Orden richten könnten auf, und akzeptiert im Gegenzug die Rechtsprechung des Hohen Rates.
3. «Der Apokryphe Orden» distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten sämtlicher Seiten, auf die direkte oder indirekte Verweise (sog. Links) aus dem Angebot des apokryphen Ordens bestehen. Der Apokryphe Orden übernimmt für diese Inhalte und Seiten keinerlei Haftung. Für die Inhalte dieser Seiten sind die Anbieter der jeweiligen Seiten selbst verantwortlich.
§ 7 Ordenslaufzeit und Kündigung
1. Es gibt keine Vertragswerke zwischen dem Orden und seinen Ordensmitgliedern bzw.Nutzern.
2. Die Ordensmitgliedschaft kann jederzeit selbstständig durch eigenständige Einleitung einer «Außerordentlichen Exkommunikation» aufgelöst werden. Es bedarf hierfür keine Angabe von Gründen. Die ausdrückliche Aufgabe der Ordensmitgliedschaft durch eine «Außerordentliche Exkommunikation» des ehemaligen Ordensmitgliedes gilt als Kündigung der Nutzung des Ordens.
3. Das Recht der Parteien aus wichtigem Grund zur jederzeitigen «Außerordentlichen Exkommunikation» der Ordensmitgliedschaft bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
4. Hat der Orden die «Außerordentliche Exkommunikation» zu vertreten, werden dem Nutzer die von ihm im Voraus über den Beendigungszeitraum hinaus geleisteten Leistungen nicht zurückerstattet. Ansprüche des Nutzers sind ausgeschlossen. Im Falle einer «Außerordentlichen Exkommunikation» durch den Nutzer und im Falle der vom Nutzer zu vertretenden «Außerordentlichen Exkommunikation» durch den Orden verfallen mit Wirksamwerden der «Außerordentlichen Exkommunikation» alle Leistungen oder Rechtsansprüche des Nutzers.
5. Der Orden ist insbesondere, aber nicht ausschließlich, zur Einleitung einer «Außerordentlichen Exkommunikation» aus wichtigem Grund berechtigt, wenn:
der Nutzer schuldhaft gegen das Regelwerk verstößt und diesen Verstoß trotz Mahnung nicht einstellt.
der Nutzer sein Benutzerkonto während eines zusammenhängenden Zeitraums von 23 Tagen nicht nutzt.
der Nutzer ohne Schuld gegen die Regelwerke verstößt.
der Nutzer gegen die Ordensregeln verstößt.
der Nutzer längere Zeit nicht über sein Ordenskonto erreichbar ist.
6. Eine Ermahnung ist entbehrlich wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der Interessen des Ordens eine sofortige Einleitung einer «Außerordentlichen Exkommunikation» rechtfertigt.
7. Im Falle einer vom Orden eingeleiteten «Außerordentlichen Exkommunikation», sei es nun berechtigt oder unberechtigt, aus wichtigem Grund ist der Orden befugt, den Nutzer mit sofortiger Wirkung von den Handlungen des Ordens auszuschließen. Es besteht kein Recht des Nutzers darauf, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden sei.
8. Bei «Außerordentlichen Exkommunikationen» ist die Angabe einer Begründung nicht erforderlich.
9. Aus technischen Gründen liegt es im Bereich des Möglichen, dass die endgültige Löschung eines Benutzerkontos erst mit einer Verzögerung von einigen Tagen nach Prüfung erfolgt.
§ 8 Datenschutz
Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Leistungserbringung erforderlichen personenbezogenen (soweit vorhanden und erhoben) Daten durch den Orden sowie das Auskunftsrecht des Nutzers und das Recht zur Berichtigung, Sperrung und Löschung befinden sich in der Datenschutzerklärung.
Der Hohe Rat
Der Großbeamtenrat Der Ordensvorstand
.~ Nicht alles was einem erzählt wird zählt! Aber nicht alles was zählt, kann auch erzählt werden. Erlebe es im Apokryphen Orden. ~.