Die Exkommunikation eines Ordensmitgliedes wird bis zur Beendigung bzw. Wiedergutmachung des Fehlverhaltens als Beugestrafe angewandt.
Sie kann den permanenten Ausschluss aus der Glaubensgemeinschaft des Apokryphen Ordens nach sich ziehen.
Eine Exkommunikation als Tatstrafe (Excommunicatio latae sententiae), tritt automatisch mit dem Vergehen von selbst ein. Des weiteren ist der Exkommunizierte bis auf weiteres nicht mehr berechtigt sich als Ordensmitglied auszuweisen, einen Geheimbund zu gründen, zu leiten oder von anderen Geheimgesellschaften Dienste, Aufgaben oder Zuwendungen zu erhalten.
Die Exkommunikation eines Mitgliedes kann nur durch einstimmigen Beschluss des Apokryphen Großbeamtenrates aufgehoben werden. Die Aufhebung einer Exkommunikation durch den Großbeamtenrat liegt jedoch nur im Bereich des Möglichen, sofern das Mitglied nicht selbstständig eine „Außerordentliche Exkommunikation“ durchgeführt hat.
Diskutieren Sie mit Illuminatus und schreiben sie ihm Ihre Meinung zum Thema.
Guten Tag,
Ich bin Student und studiere Architektur.
Ich möchte beitreten in als Mitglied in Welt der illuminati.
Was sind die Voraussetzungen dafür.
Mit freundlichen Grüßen
Compas
Hallo Compas,
leider sind bereits alle Plätze für den Studiengang: „Welt der Illuminati“ belegt.
Freundliche Grüße