Die Öffentliche Verwaltung des Apokryphen Ordens wurde vor kurzer Zeit gegründet und ressortiert beim zuständigen Senator, dem Ordensgroßmeister für Finanzen Senatorius. Es gilt das apokryphe Ordensgesetz für die Öffentliche Ordensverwaltung vom 01. April 2012 in der neu revidierten Verfassung vom 01.01.2023.
Die
ÖVfVdAO* ist eine (rechtsfähige) Körperschaft des öffentlichen Ordensrechts mit eingeschränktem Anrecht auf Selbstverwaltung.
Uneingeschränkt Handlungs- und Weisungsberechtigt hingegen sind die für die Öffentliche Ordensverwaltung ordentlich ernannten Großmeister
Magistratus,
Advokatus,
Anonymous und
Sekretarius.
Als überaus beliebte Ansprechpartner sind sie bei Bedarf gleichwohl für innere Angelegenheiten, äußeren Anfragen und für Suchende, Anwärter, Novizen, Adepten, Aspiranten, ordentliche Ordensmitglieder und Meister gefragte Ordens-Persönlichkeiten, die stets persönlich Anfragenden mit Rat und Tat sowie als Rechtsbeistand vertrauensvoll und kompetent Ihnen im Dienste einer guten Sache würdevoll und mit Respekt für ihr persönliches Anliegen zur Seite stehen, um mit ihnen gemeinsam ihren beschwerlichen Weg durch die verschiedenen Instanzen erfolgreich zu bewältigen.
Bitte beachten Sie bereits bevor Sie eine Mitgliedschaft in einem Geheimbund anstreben oder eine Geheimgesellschaft im Apokryphen Orden gründen wollen, dass Sie nachfolgendes bedenken sollten. Ob Sie den Apokryphen Orden nun als neue Glaubensrichtung, Spiel oder literarisches Werk im Stil von H.P. Lovecraft zuordnen, liegt ganz allein bei Ihnen.
Glaube, Spiel oder literarisches Werk? Sie sollten selbstständig ihr Urteil fällen!
Zur freundlichen Beachtung: Zum aktuellen Zeitpunkt sind aufgrund von Umbaumaßnahmen noch nicht alle Bereiche der apokryphen Ordensverwaltung uneingeschränkt verfügbar.